Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.welpenkauf.bayern.de.
Tastaturbedienung
Die Website kann über Tastaturkürzel bedient werden. Drücken Sie die ALT-Taste und folgende Kürzel:
- 0: Navigationsziel Startseite
- b: Barrierefreiheitserklärung
- w: Seite Illegaler Welpenhandel
- q: Seite Qualzucht
- t: Seite Tierheime
- h: Seite Haustierberatung
- c: Seite Welpenkauf-Checkliste
- l: Seite Leichte Sprache
- f: Suche
- k: Kontakt
- d: Datenschutz
- i: Impressum
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Webangebot www.welpenkauf.bayern.de ist derzeit nur teilweise mit den Anforderungen der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar. Die Website wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich den Anforderungen der BayBITV angepasst.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.12.2024 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach https://www.bitvtest.de/bitv_test.html.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.welpenkauf.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter internet@stmuv.bayern.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat Online Kommunikation
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
E-Mail: internet@stmuv.bayern.de
Tel. +49(0)89/9214-00
Fax. +49(0)89/9214-2266
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Bleibt Ihre Anfrage ganz oder teilweise unbeantwortet, haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayBITV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html